von Gabriele Gawlich
Von Beginn des öffentlichen Diskurses über die nicht-medizinisch indizierten Vorhautamputation bei unmündigen Knaben (Juni 2012) bis zur Bestätigung eines Gesetzesentwurfes durch den Bundesrat (November 2012) vergingen nur wenigen Wochen. Es ist zu erwarten, dass diese Gesetzesänderung noch vor Ende der Legislaturperiode in Kraft tritt. Selten ist eine Gesetz schneller durch alle Instanzen gebracht worden. Und selten war die Bundesrepublik so schnell bereit grundlegende Menschen- und Kinderrechte mit Füßen zu treten.
Im Gegensatz dazu ist für die Betroffenen von sexualisierter Gewalt seit Beginn des öffentlichen Diskurses im Frühjahr 2009 bis heute keine Verbesserung eingetreten. Der Entwurf zum StORMG (Gesetz zur Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs) wird aufgrund eines bis heute nicht existierenden Termins zur Lesung im Bundestag dem Diskontinuitätsprinzip zum Opfer fallen. Dies bedeutet, dass es in der nächsten Legislaturperiode von neuen alle Gremien durchlaufen wird. Bis dahin wird viel Zeit vergehen, ohne dass sich für die Betroffenen etwas verbessert.
Das „Ergänzende Hilfesystem“, welches am Runden Tisch gegen Kindesmissbrauch entwickelt wurde, wird vonseiten der Gremien in der Länderversammlung blockiert. Die Betroffenen werden „im Regen stehen“ gelassen.
Die Fachberatungsstellen müssen nach wie vor um ihre Existenz bangen. In vielen Kommunen wurden sie abgewickelt und ihre Aufgabe anderen Beratungsstellen übergeben, denen allerdings die notwendige Kompetenz fehlt. Den noch existenten Fachberatungsstellen fehlt die finanzielle Sicherung für ihre wichtige Arbeit.
Deutschland sendet zurzeit ein verheerendes Signal: Es ist leicht, ungestraft Gewalt gegen Kinder zu richten - es ist schwer, Opfer einer Gewalttat in der Kindheit geworden zu sein.
Auf welcher Seite stehen die Gesetzesgeber eigentlich?