a) ist das Internet kein Raum, sondern ein technisches Kommunikationswerkzeug. Allerhöchstens kann die Kommunikation selbst bewertet werden. Das Medium hat damit logisch gar nichts zu tun. Strafbar ist nicht icq sondern die Beleidigung.
b) Handelt es sich um Menschen. Menschen unterliegen selbstverständlich dem Recht in ihrem Staat. Wer von rechtsfreien Räumen redet, der wirft den Menschen pauschal vor sich nicht an Recht und Gesetz oder gar eine Moral zu halten. Ich verbiete mir das! Die Verfassung verbietet dies.
c) Auch die Argumentation "das Internet sei kein bürgerrechtsfreier Raum" ist somit zwar gut gemeint, doch genau so unsinnig...
d) Ich frage mich, was einem Bayern geschieht, wenn er sich in Hamburg mit jemandem trifft, was in Bayern als ungenemigte Versammlung gewertet wird. Ist Deutschland oder Hamburg deshalb ein rechtsfreier Raum? Was geschieht, wenn eine Kamera dieses "Verbrechen" nach München überträgt? Gibt es dann einen Auslieferungsantrag?
e) wer mit einer technischen Strukur Verbrechen begeht, der relativiert doch niemals die technische Strukur, wenn sie ganz offensichtlich einen anderen Zweck hat. Telefon abschaffen, weil Verbrechen verabredet werden können? Straßen abschaffen, weil es Bankraub gibt? Märkte schließen, weil es Taschendiebe gibt? Der Weihnachtsmarkt als rechtsfreier Raum? Alles vollkommen absurd. Schon die Idee ist in höchstem Maß undemokratisch.
Wer diesen Satz vom "rechtsfreien Raum" verwendet, der outet sich sofort bestenfalls als ahnungslos.
Wer das Recht im "globalen Dorf" so beugen möchte, nationales Recht also nicht anerkennt, der kann unmöglich ein Selbstbestimmungsrecht der Länder (in der Bundesrepublik Deutschland!) gutheißen. Der steht also nicht mehr auf dem Boden der Verfassung.
Die Väter unseres Grundgesetzes hatten da eine andere Vorstellung.
(Stichwort: Gewaltenteilung, Fernmeldegeheimnis und Föderalismus)
Offensichtlich sind Politiker nicht alt genug das nachvollziehen zu können.
Und sie sind nicht jung genug Techniken wie das Internet zu verstehen.
Joachim B.